PKW Führerschein
B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz). Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger: Kompletter Zug zulässige Gesamtmasse ≤3,5t (Klassen AM, L eingeschlossen)
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein kann auch bereits ab 17 erworben werden mit der Klasse B17
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
- Frühester empfohlener Beginn 17 1/2 Jahre
- 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
- 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
- Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen - Bei Erweiterung 20 Fragen – max. 6 Fehlerpunkte
Praxisausbildung
- Grundausbildung im beruhigten Bereich
Ausbildung im Straßenverkehr - 12 Sonderfahrten
– 5 x Überland
– 4 x Autobahn
– 3 x Beleuchtungsfahrten - Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
- Praktische Prüfung:
Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
B197
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B. Schaltgetriebe.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein kann auch bereits ab 17 erworben werden mit der Klasse B17
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
- Frühester empfohlener Beginn 17 1/2 Jahre
- 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
- 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
- Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen - Bei Erweiterung 20 Fragen – max. 6 Fehlerpunkte
Praxisausbildung
- Grundausbildung im beruhigten Bereich
Ausbildung im Straßenverkehr - 12 Sonderfahrten
– 5 x Überland
– 4 x Auto- bahn
– 3 x Beleuchtungsfahrten - Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
- Praktische Prüfung:
Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
B17
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz). Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger: Kompletter Zug zulässige Gesamtmasse ≤3,5t (Klassen AM, L eingeschlossen)
Mindestalter: 17 Jahre
Bis zum 18 Lebensjahr braucht man mindestens eine Begleitperson, die
– mindestens 30 Jahre alt ist
– mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzt -maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister hat.
Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleitperson
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
- Frühester empfohlener Beginn
16 1/2 Jahre - 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
- 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
- Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte (Ersterwerb)
20 Fragen – maximal 6 Fehlerpunkte (Erweiterung)Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
- Grundausbildung im beruhigten Bereich
Ausbildung im Straßenverkehr - 12 Sonderfahrten
– 5 x Überland
– 4 x Auto- bahn
– 3 x Beleuchtungsfahrten - Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
- Praktische Prüfung:
Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 bei BE 17
Voraussetzung: Führerschein Klassen B
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
keine theoretische Ausbildung und Prüfung
Praxisausbildung
- Grundausbildung mit Rangierübungen, sowie Verbinden und Trennen des Zuges
- Ausbildung im Straßenverkehr mit
5 Sonderfahrten ( 3x Überland, 1x Autobahn,1x Beleuchtungsfahrten) - Prüfungsvorbereitung
- Praktische Prüfung:
Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts und außerorts, eine Grundfahraufgabe Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
B96
Mit Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse und maximaler Gesamtmasse der Kombination von 4250kg.
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 bei BE 17
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Personalausweis
Theorieausbildung
150 Minuten theoretische Ausbildung keine theoretische Prüfung erforderlich
Praxisausbildung
270 Minuten praktische Ausbildung keine praktische Prüfung erforderlich