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Bus Führerschein

D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. (Klassen D1 eingeschlossen)

Mindestalter: 24 Jahre

18 Jahre, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
20 Jahre, bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation oder begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km nach beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre, die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation

Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliches- augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (Fahreignungsgutachten)
  • Führungszeugnis
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Theorieausbildung
  • 24 Lektionen,
    bei Vorbesitz Klasse C1: 18 Lektionen,
    bei Vorbesitz Klasse C oder D1: 14 Lektionen
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    40 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle, Ausbildung im Stadtverkehr bei Vorbesitz Klasse:
    – B oder C1 ( < als 2 Jahre)
      – 45 Übungsstunden,
    – B oder C1 ( > als 2 Jahre)
      – 33 Übungsstunden,
    – D1 – 20 Übungsstunden,
    – C ( < als 2 Jahre)
      – 14 Übungsstunden,
    – C ( > als 2 Jahre)
      – 7 Übungsstunden,
    – B oder C1 ( < als 2 Jahre)
      – 44 Sonderfahrten,
    B oder C1 ( > als 2 Jahre)
      – 25 Sonderfahrten,
    – D1 – 15 Sonderfahrten,
    – C ( < als 2 Jahre)
      – 30 Sonderfahrten,
    – C ( > als 2 Jahre)
      – 15 Sonderfahrten

  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:

    Dauer 75 min, aufgeteilt in Abfahrtskontrolle, 2 Grundfahraufgaben und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

DE

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
(Klassen D1E, BE eingeschlossen)

Mindestalter: 24 Jahre

18 Jahre, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
20 Jahre, bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation oder begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km nach beschleunigter Grundqualifikation

Voraussetzung: Führerschein Klasse D

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

 
Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliches- augenärztliches Gutachten
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Theorieausbildung

Keine Theoretische Ausbildung und -Prüfung vorgesehen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Verbinden und Trennen des Zuges
  • Ausbildung im Straßenverkehr: 4 Übungsstunden, 5 x Sonderfahrten (3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Beleuchtung)
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:
    Dauer 70 min, aufgeteilt in Verbinden oder Trennen, 2 Grundfahraufgaben und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

D1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Führer- sitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

 
Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliches- augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (Fahreignungsgutachten)
  • Führungszeugnis
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
 
 
Theorieausbildung
  • 16 Lektionen,
    bei Vorbesitz Klasse C1 oder C: 10 Lektionen
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    35 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle, Ausbildung im Straßenverkehr bei Vorbesitz Klasse:
    B o. C1 ( < als 2 Jahre)
      – 41 Übungsstunden
    B o. C1 ( > als 2 Jahre)
      – 16 Übungsstunden ‚
    C ( < als 2 Jahre)
      – 8 Übungsstunden
    C ( > als 2 Jahre)
      – 6 Übungsstunden
    B o. C1 ( < als 2 Jahre)
      – 38 Sonderfahrten
    B o. C1 ( > als 2 Jahre)
      – 16 Sonderfahrten
    C ( < als 2 Jahre)
      – 16 Sonderfahrten
    C ( > als 2 Jahre)
      – 8 Sonderfahrten
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 75 min, aufgeteilt in Abfahrtskontrolle, 2 Grundfahraufgaben und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

D1E

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 aber höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Führer- sitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg – der Zug darf dabei 12 t zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten und die zul. Gm des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. (Klasse BE eingeschlossen)

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • ärztliches- augenärztliches Gutachten
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Theorieausbildung

Keine Theoretische Ausbildung und -Prüfung vorgesehen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Verbinden und Trennen des Zuges
  • Ausbildung im Straßenverkehr: 4 Übungsstunden, 5 x Sonderfahrten (3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Beleuchtung)
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:
    Dauer 70 min, aufgeteilt in Verbinden oder Trennen, 2 Grundfahraufgaben und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
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