Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger Klassen L,AM,S eingeschlossen
Mindestalter: 16 Jahre (bis 18 Jahre dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren). Diese Ausbildung wird durch die Sächsische Aufbaubank gefördert.
Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle und Verbinden und Trennen
Ausbildung im Straßenverkehr
Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
Praktische Prüfung: Dauer 70 min, aufgeteilt in Abfahrtskontrolle, einer Grundfahraufgabe, Verbinden oder Trennen und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Traktor L
Zugmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann max. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger. Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Antragsstellung
Führerscheinantrag
ein biometrisches Passfoto
Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
Erste Hilfe Schulung
Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
12 UE Grundstoff
2 UE Klassenspezifisch
Bei Erweiterung 6 UE Grundstoff und 2 UE Klassenspezifisch