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Kraftrad Führerschein

A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (21 Jahre) mit mehr als 15KW Leistung.

Der Führerschein wird bei Ersterwerb auf Probe erteilt.
(Klassen A1, A2 und AM eingeschlossen)

Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz Führerscheinklasse A2)

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 23 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte (bei Er- weiterung 20 Fragen – maximal 6 Fehlerpunkte) Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
  • Die theoretische Ausbildung und Prüfung ent- fällt bei Vorbesitz der Klasse A2 (von mindes- tens zwei Jahren)
Praxisausbildung
  • Grundausbildung auf dem Übungsplatz
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung) bei Erweiterung von A1 nur 6 Sonderfahrten!
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 70 min, aufgeteilt in 15 min Übungsplatz (6 GFA) und 45 min Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
  • bei Aufstiegsprüfung von A2 keine praktische Ausbildung vorgeschrieben – Prüfungsdauer ca. 60 Minuten

A1

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1kW/kg.
Der Führerschein wird auf Probe erteilt.
(Klasse AM eingeschlossen)

Mindestalter: 16 Jahre

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 15 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte  Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
  • Grundausbildung auf dem Übungsplatz
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung) 
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:
    Dauer 70 min, aufgeteilt in 15 min Übungsplatz (6 GFA) und 30 min Fahrt
    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Kraftrad Führerschein

A2

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Der Führerschein wird bei Ersterwerb auf Probe erteilt.
(Klassen A1, AM eingeschlossen)

Mindestalter: 18 Jahre

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 17 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

Bei Aufstieg ist kein theoretischer Unterricht nötig.

Praxisausbildung
  • Grundausbildung auf dem Übungsplatz
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtung) 
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Bei Erweiterung Kl. A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 
    6 Sonderfahrten

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 70 min, aufgeteilt in 15 min Übungsplatz (6 GFA) und 45 min Fahrt
    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
  • bei Aufstieg von A1  Prüfungsdauer ca. 60 Minuten

B196

Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren.

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und 
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und 
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klas- se A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
  • Der Führerscheinantrag muss nach der Fahrerschulung gestellt werden, dies ist abhängig von deinem Wohnort. (LK MEI | DD

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich. Außerdem bieten wir dir Motorräder mit sehr niedrigen Sitzhöhen an. Mach einfach eine Sitzprobe. Wir finden bestimmt das passende Motorrad für dich.

Die Fahrerausstattung, mit allen nötigen Sicherheitsmerkmalen, stellen wir dir für deine Ausbildung zur Verfügung. Sie besteht aus Helm, Jacke, Hose und Rückenprotektor. Motorradstiefel und Motorradhandschuhe bieten wir aus hygienischen Gründen nicht an und sind von dir mitzubringen.

Deine Ausbildungsdauer ist abhängig von:

  • benötigte Fahrstundenanzahl
  • gefahrene Fahrstundenanzahl pro Tag/Woche
  • besuchte Theoriestundenanzahl pro Woche

Damit du möglichst schnell deine Fahrerlaubnis bekommst, bieten wir dir 2 Theorieeinheiten an einem Tag pro Woche an.
Anzahl Theorieunterricht: 4 Theorieeinheiten à 90 Min speziell für Klasse A1

  • Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.
  • Die praktische Fahrerschulung besteht aus mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten.
  • Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad. Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
  • Das dein Fahrlehrer pünktlich ist und die Fahrzeiten einhält ist für uns selbstverständlich.
  • Die ersten Übungsstunden finden auf unserem Übungsplatz in Priestewitz statt. Übungsstunden
  • In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
  • Du musst mindestens 8 Übungsstunden à 45 Minuten fahren. Sonderfahrten
  • In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße und auf der Autobahn.
  • Du musst mindestens 1 Übungsstunde à 45 Minuten Autobahn fahren. Du musst mindestens 1 Übungsstunde à 45 Minuten Landstraße fahren.

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder/Mopeds/Mokicks mit einem Hubraum von max. 50 ccm, Vmax 45 Km/h.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von max. 50 ccm und nicht mehr als 4KW, Vmax 45 Km/h.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm und nicht mehr als 4KW, Vmax 45 Km/h, Leermasse nicht mehr als 350kg.

Mindestalter 15 Jahre (Sachsen)

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 15 (14) 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung auf dem Übungsplatz
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:

    Dauer 55 min, aufgeteilt in 15 min Übungsplatz und 30 min Stadtfahrt
    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre (Sachsen)

Für die Antragsstellung
  • keine Beantragung bei Führerscheinstelle notwendig
  • Organisation über Fahrschule
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 15, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
  • Klassenspezifischer Stoff 6 UE
Praxisausbildung
  • 90 min
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