LKW Führerschein
C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz- plätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
(Klassen C1 eingeschlossen)
Diese Führerscheinklasse kann mit der Führerscheinklasse CE gemeinsam erworben werden. Bei Interesse geben wir Ihnen gern nähere Informationen.
Mindestalter: 21 Jahre
(bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation- 18 Jahre)
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
Theorieausbildung
- 6 UE Grundstoff
- Klassenspezifischer Stoff
Vorbesitz Kl.B 10 UE
Vorbesitz Kl C1 4 UE - Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
37 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
- Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle 6 UE
- 10 Sonderfahrten ( 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtung)
- bei Erweiterung von C1 nur 5 Sonderfahrten!
- Bei Erweiterung von C1 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und eine Nachtfahrt
- Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 Kg.
Mindestalter: 21 Jahre
(bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation- 18 Jahre)
Voraussetzung: Führerschein Klassen B/C
Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
- 6 UE Grundstoff
- 4 UE klassenspezifisch
- Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte(bei gem. Ausbildung muss Klasse C bestanden sein)
Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
- Grundausbildung auf dem Übungsplatz Ausbildung im Straßenverkehr
- 10 Sonderfahrten(5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtung)
- Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
- Praktische Prüfung:
Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt
Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
- 6 UE Grundstoff
- 4 UE klassenspezifisch
- Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
- Theoretische Prüfung:
30 Fragen – maximal 10 FehlerpunkteWiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
- Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle
- Ausbildung im Straßenverkehr
3 Sonderfahrten ( 1 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtung)
Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
Praktische Prüfung:
Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt
Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
C1E
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg und Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 12000 kg nicht überschreiten.
Befristung der Fahrerlaubnis – bis zum vollendeten 50.Lebensjahr, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutach- ten.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klassen B/C1
Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten
Für die Antragsstellung
- Führerscheinantrag
- ein biometrisches Passfoto
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
- Erste Hilfe Schulung
- Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
Keine Theoretische Ausbildung und -Prüfung vorgesehen
Praxisausbildung
- Grundausbildung mit Verbinden und Trennen des Zuges
- Ausbildung im Straßenverkehr
- Bei Erweiterung von C1 – 5 Sonderfahrten ( 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtung)
Bei gem. Ausbildung C1 /C1E – insgesamt 8 Sonderfahrten - Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
- Praktische Prüfung:
Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen