PKW Führerschein mit Behinderung
Wir bieten eine spezielle Fahrausbildung für den Erwerb des Führerschein für Menschen mit Behinderung auf entsprechend angepassten Fahrzeugen
– für den Neu- oder Wiedererwerb der Fahrerlaubnis oder der Gewöhnung an ein umgerüstetes Fahrzeug. Hier erfahren Sie das Wichtigste in Kürze.
Vorsorgepflicht
Das Fahrerlaubnisrecht besagt: „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendige körperliche und geistige Anforderung erfüllt.“ Für eine Teilnahme am Straßenverkehr können Eignungszweifel aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel ausgeräumt werden, wenn Vorsorge getroffen wird, dass andere nicht gefährdet werden.
Dies kann z.B. durch technische Anpassungen am Fahrzeug erfolgen.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
Bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde als Vorbereitung für eine Entscheidung folgendes fordern:
- Ärztliches GutachtenTechnisches
- Eignungsgutachten (TÜV)
- Medizinisch-Psychologische
- Untersuchung (MPU)
Dies dient der Klärung, ob eine Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder Auflagen erteilt werden kann.
Ärztliches Gutachten
Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken für das Führen eines Fahrzeuges bestehen.
Technisches Eignungsgutachten
In der Regel nach einer Begutachtungsfahrt/Fahrprobe erfolgen personenbezogene Festlegungen der notwendigen Auflagen und Beschränkungen.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Diese Untersuchung ist bei bestimmten Behinderungen unum- gänglich (z.B. Spina Bifida, Spastik u.a.). Oftmals wird sie auch von Verwaltungsbehörde, TÜV und/oder Kostenträger verlangt.
Spezialfahrzeug
Für die praktische Ausbildung steht ein speziell umgerüstetes Automatik-Fahrzeug, mit passenden Sonderlösungen für viele körperliche Einschränkungen, zur Verfügung.
Passt alles?
Machen Sie eine Sitzprobe in Ihrem zukünftigen Ausbildungsfahrzeug. So können Sie sich selbst davon überzeugen, mit welchen der möglicherweise für Sie erforderlichen, zusätzlichen Hilfsmitteln Sie umgehen könnten oder nicht.